AM | leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach
Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die
Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und
vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach
Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die
Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und
vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach
Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die
Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und
vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klassen: keine |
A1 | Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: AM |
A2 | Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis
der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem
Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet
sind.Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die
vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch
als Klasse A (unbeschränkt).Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: A1 und AM |
A | Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)Dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge
mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50
cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von
mehr als 15 kW.Mindestalter: 21 Jahre Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM |
B/ BF17 | Kraftfahrzeuge
– ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung
von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger
Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500
kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle
eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch
nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“) Eingeschlossene Klassen: AM und L |
B96 | Fahrzeugkombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit
einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und
nicht mehr als 4.250 kg.Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klassen: keine |
BE | Fahrzeugkombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder
Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers
oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine |
C1 | Kraftfahrzeuge,
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als
7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine |
C1E | Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug derKlasse
C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der
Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,der Klasse B
und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von
mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der
Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. |
C | Kraftfahrzeuge,
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit
einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung
von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg).Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: C1 |
CE | Fahrzeugkombinationen,
die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem
Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
bestehen.Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig. Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. |
D1 | Kraftfahrzeuge,
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur
Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg).Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine |
D1E | Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig. Eingeschlossene Klassen: BE |
D | Kraftfahrzeuge,
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur
Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klasse: D1 |
DE | Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.Mindestalter: 24 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig. Eingeschlossene Klasse: BE, D1E |
T | Zugmaschinen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die
jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH) Eingeschlossene Klasse: L, AM |
L | Zugmaschinen,
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder
forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke
eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von
nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende
Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere
Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus
diesen Fahrzeugen und Anhängern.Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klassen: keine |